Corona - Sportbestimmungen
Neue Coronaschutzverordnung gültig ab 01.12.2020
Seit dem 01.12.2020 ist die aktuelle Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) gültig. Sport ist demnach bis zum 20.12.2020 nicht erlaubt.
Erlaubt ist lediglich Individualsport (siehe unten).
Erlaubt ist lediglich Individualsport (siehe unten).
Welche Regelungen gelten im Breiten- und Freizeitsport?
Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist bis zum 20. Dezember 2020 unzulässig. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen von Sportanlagen durch mehrere Personen gleichzeitig ist unzulässig.
Welche Regeln gelten für den Individualsport?
Individualsport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes außerhalb geschlossener Räumlichkeiten von Sportanlagen ist zulässig. Als Individualsport gelten dabei nur Sportarten, die keine Team- oder Kontaktsportarten sind, sondern im Regelfall als Einzelwettkampfsportart mit maximal einer Person als Spielgegner mit Mindestabstand ausgeübt werden. Dazu zählen Joggen, Walken, Leichtathletik, Einzelgymnastik, Tennis und ähnliches.
Welche Regeln gelten für den Sportunterricht?
Auch im Sportunterricht dürfen Kontaktsportarten ausgeübt werden. Schwimmunterricht ist ebenfalls möglich.
Wie ist die Zuschauerregelung bei bundesweiten Sportveranstaltungen?
Zuschauer dürfen bei den Wettbewerben bis zum 30. November 2020 nicht zugelassen werden.